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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 10 Sa 463/12   

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https://dejure.org/2013,2883
LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 10 Sa 463/12 (https://dejure.org/2013,2883)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.01.2013 - 10 Sa 463/12 (https://dejure.org/2013,2883)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 10 Sa 463/12 (https://dejure.org/2013,2883)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weist der Arbeitgeber nach verlorenem Kündigungsschutzprozess unterwertige Arbeiten zu, die der Arbeitnehmer ablehnt, ist eine Kündigung wegen "Arbeitsverweigerung" unwirksam

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 10 Sa 463/12
    Das Arbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die beharrliche Weigerung des Arbeitnehmers, eine vertraglich geschuldete, rechtmäßig und damit wirksam zugewiesene Arbeit zu leisten, eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt, die je nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung zu rechtfertigen (BAG 24.02.2011 - 2 AZR 636/09 - NZA 2011, 1087; 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - NZA 2001, 893; LAG Rheinland-Pfalz 09.12.2011 - 9 Sa 427/11 - Juris).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 10 Sa 463/12
    Die Beklagte hat den Kläger auch nicht zur Wiederaufnahme der Arbeit unter unmissverständlicher Klarstellung, sie habe ihm zu Unrecht gekündigt, aufgefordert (vgl. dazu BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 14, NZA 2012, 858, mwN.).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 10 Sa 463/12
    Die auf vertragsgemäße Beschäftigung gerichtete Leistungsklage ist zulässig (vgl. BAG 25.08.2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 12 NZA 2010, 1355 mwN.).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 10 Sa 463/12
    Durch § 612a BGB werden Maßnahmen des Arbeitgebers verboten, die eine unmittelbare Reaktion auf die Wahrnehmung von Rechten durch den Arbeitnehmer darstellen (vgl. ausf. BAG 21.09.2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 32 ff NZA 2012, 317 mwN).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 10 Sa 463/12
    Das Arbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die beharrliche Weigerung des Arbeitnehmers, eine vertraglich geschuldete, rechtmäßig und damit wirksam zugewiesene Arbeit zu leisten, eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt, die je nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung zu rechtfertigen (BAG 24.02.2011 - 2 AZR 636/09 - NZA 2011, 1087; 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - NZA 2001, 893; LAG Rheinland-Pfalz 09.12.2011 - 9 Sa 427/11 - Juris).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 10 Sa 463/12
    Mit der bloßen Wiederholung der Kündigung auf Grund desselben Kündigungssachverhalts ist der Arbeitgeber ausgeschlossen (BAG 22.05.2003 - 2 AZR 485/02 - AP § 1 KSchG 1969 Nr. 71, mwN).
  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 282/01

    Provision - Anspruch auf Überlassung von Kundenadressen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 10 Sa 463/12
    Damit stellt sich die Maßnahme als ein Eingriff in den geschützten Kernbereich des Arbeitsverhältnisses dar (vgl. BAG 07.08.2002 - 10 AZR 282/01 - AP § 315 BGB Nr. 81 mwN), der nicht vom Direktionsrecht der Beklagten gedeckt ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2011 - 9 Sa 427/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 10 Sa 463/12
    Das Arbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die beharrliche Weigerung des Arbeitnehmers, eine vertraglich geschuldete, rechtmäßig und damit wirksam zugewiesene Arbeit zu leisten, eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt, die je nach den Umständen des Einzelfalls geeignet ist, den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung zu rechtfertigen (BAG 24.02.2011 - 2 AZR 636/09 - NZA 2011, 1087; 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - NZA 2001, 893; LAG Rheinland-Pfalz 09.12.2011 - 9 Sa 427/11 - Juris).
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